2009-12-07: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.10.2009. Geschäftsanschrift: Heinrich-Hertz-Str. 4, 65232 Taunusstein. Gegenstand: Die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung der Brita Professional GmbH & Co KG, die die Herstellung, die Entwicklung und den Vertrieb von Geräten zur Optimierung von Wasser nebst Zubehör im Bereich "Business to Business" ("B2B) sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte zum Gegenstand hat. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Walde, Hilmar, Hünstetten, *03.10.1960, einzelvertretungsberechtigt. Geschäftsführer: Hankammer, Markus, Wiesbaden, *10.08.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2010-04-30: Bestellt als Geschäftsführer: Unger, Werner Hans Paul, Taunusstein, *12.07.1954, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Hankammer, Markus, Wiesbaden, *10.08.1968.
2012-04-27: Nicht mehr Geschäftsführer: Unger, Werner Hans Paul, Taunusstein, *12.07.1954. Bestellt als Geschäftsführer: Hankammer, Markus, Wiesbaden, *10.08.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-02-15: Bestellt als Geschäftsführer: Most, Alexander, Fulda, *18.07.1966, einzelvertretungsberechtigt.
2014-04-22: Nicht mehr Geschäftsführer: Hankammer, Markus, Wiesbaden, *10.08.1968; Most, Alexander, Fulda, *18.07.1966. Bestellt als Geschäftsführer: Kirschner, Markus, Wiesbaden, *14.02.1962, einzelvertretungsberechtigt.
2015-08-13: Die Gesellschafterversammlung vom 22.07.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma, Sitz, Stammkapital), 2 (Gegenstand des Unternehmens, Geschäftsjahr), 4 (Geschäftsführung und Vertretung), 5 (Umfang der Geschäftsführungsbefugnis), und 10 (Allgemeine Bestimmungen) beschlossen. Firma geändert, nun: Neue Firma: BRITA Yource GmbH. ist der Direktvertrieb von Trinkwasseroptimierungsgeräten und Zubehör, einschließlich Einkauf, Installation und Service. Bestellt als Geschäftsführer: Hankammer, Markus, Wiesbaden, *10.08.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kirschner, Markus, Wiesbaden, *14.02.1962; Dr. Walde, Hilmar, Hünstetten, *03.10.1960.
2015-08-24: Mit der Brita GmbH, Taunusstein als herrschendem Unternehmen ist am 22.07.2015 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 22.07.2015 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
2015-11-12: Bestellt als Geschäftsführer: Hochmuth, Daniel, Frankfurt am Main, *17.09.1985, einzelvertretungsberechtigt.
2019-02-13: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.02.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Brita GmbH mit Sitz in Taunusstein verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-02-27: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Brita GmbH mit Sitz in Taunusstein am 20.02.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.