2014-09-03: Die Gesellschafterversammlung hat am 25.08.2014 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zum Zwecke der Verschmelzung mit der Firma A. Bruchmann & P. Buchenauer in Ennepetal (Amtsgericht Hagen, HRA 4544) zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern.
2014-09-12: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2014 mit der A. Bruchmann & P. Buchenauer mit Sitz in Ennepetal (Amtsgericht Hagen, HRA 4544) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.