2006-08-18: Die Gesellschafterversammlung vom 09.06.2006 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 1.988.708,12 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: §§ 3 (Stammkapital, Stammeinlagen), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 10 Abs. 1 (Stimmrecht). Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Neuer Unternehmensgegenstand: Entwicklung, der Vertrieb und die Anwenderbetreuung von IT-gestützten Systemen für die Bauwirtschaft, insbesondere die Entwicklung von Softwareprodukten, sowie der Vertrieb und die Erbringung von IT- und Kommunikationsdienstleistungen. Neues Stammkapital: 2.500.000,00 EUR.
2011-09-09: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schneidewind, Friedrich-Andreas, Grünwald, *04.12.1959.
2020-06-26: Bestellt: Geschäftsführer: Kronfli, Joseph, Hilden, *10.11.1961, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-09-23: Die Gesellschafterversammlung vom 09.09.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 200.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der BRZ Software + Service GmbH mit dem Sitz in Nürnberg und die Änderung des § 4 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 2.700.000,00 EUR.
2020-09-23: Die BRZ Software + Service GmbH mit dem Sitz in Nürnberg ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.09.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.