BSB Service GmbH
Formell
2005-06-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.05.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Hürth beschlossen.
2007-09-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung beschlossen. 26.000,00 EUR.
2007-09-17:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2007 mit der NETFABRIK Gesellschaft für Internet-Dienstleistungen GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 40980) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2007-10-04:
Nicht mehr Geschäftsführer: Drifthaus, Oliver. Bestellt als Geschäftsführer: Berger, Jochen, Köln, *18.09.1980; Strohe, Thomas, Köln, *10.08.1979, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2008-11-26:
Geschäftsanschrift: Daimlerstr. 9-11, 50354 Hürth. Zwischen der BSB Service GmbH als beherrschter Gesellschaft und der PlusServer AG mit Sitz in Hürth (Amtsgericht Köln, HRB 58428) besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 11.11.2008. Diesem Vertrag hat die Gesellschafterversammlung der BSB Service GmbH durch Beschluss vom 11.11.2008 zugestimmt.
2012-01-03:
Der mit der PlusServer AG mit Sitz in Hürth (Amtsgericht Köln, HRB 58428) am 11.11.2008 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 12.05.2011 zum 31.12.2011 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
2012-02-07:
Zwischen der BSB Service GmbH als beherrschter Gesellschaft und der PlusServer AG mit Sitz in Hürth (Amtsgericht Köln, HRB 58428) besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 02.02.2012. Diesem Vertrag hat die Gesellschafterversammlung der BSB Service GmbH durch Beschluss vom 02.02.2012 zugestimmt.
2013-01-31:
Nicht mehr Geschäftsführer: Berger, Jochen, Köln, *18.09.1980; Strohe, Thomas, Köln, *10.08.1979. Bestellt als Geschäftsführer: Jager, Jan-Jaap, Singapur/Singapur, *28.11.1978 und Vogtland, Bernhard, Düsseldorf, *02.05.1963, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-04-01:
Nicht mehr Geschäftsführer: Jager, Jan-Jaap, Singapur/Singapur / Singapur, *28.11.1978. Bestellt als Geschäftsführer: Strohe, Thomas, Köln, *10.08.1979, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-10-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 13.10.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
2014-12-18:
Der mit der PlusServer AG, Hürth (Amtsgericht Köln, HRB 58428) am 02.02.2012 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 15.12.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom selben Tag hat der Änderung zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
2015-08-03:
Nicht mehr Geschäftsführer: Vogtland, Bernhard, Düsseldorf, *02.05.1963.
2015-08-13:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2015 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Loomes AG mit Sitz in Hürth (Amtsgericht Köln, HRB 82508) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-08-18:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der campus communication GmbH mit Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 19141) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-10-02:
Nicht mehr Geschäftsführer: Strohe, Thomas, Köln, *10.08.1979. Bestellt als Geschäftsführer: Mohr, Tobias, Köln, *24.05.1977; Dr. Palm, Andreas, Wetzlar, *01.09.1975, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-01-22:
Der zuletzt nach zweimaliger Verschmelzung sowie Firmenänderung mit der PlusServer GmbH, Köln (Amtsgericht Köln, HRB 58428) bestehende, mit der PlusServer AG am 02.02.2012 abgeschlossene, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, zuletzt geändert am 15.12.2014, ist durch Kündigung vom 22.12.2015 zum 31.12.2015 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
2016-08-23:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der HOST Europe GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 28495) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.