2015-12-19: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.12.2015. Geschäftsanschrift: Maximilianplatz 28, 95643 Tirschenreuth. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermittlung von Versicherungen und Finanzdienstleistungen aller Art, insbesondere auch - die Vermittlung des Abschlusses von Darlehensverträgen oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge gem. § 34c GewO, - die Vermittlung des Abschlusses von Versicherungsverträgen gem. § 34d GewO, und - im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Absatz 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes die Vermittlung von Anlagen im Sinne des § 1 Abs. 1a Nr. 1 des Kreditwesengesetzes oder die Anlageberatung im Sinne des § 1 Absatz 1a Nr. 1a des Kreditwesengesetzes (Finanzanlagenvermittler) gem. § 34f GewO. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bäumler, Mario, Tirschenreuth, *07.06.1972, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-11-30: Die Gesellschafterversammlung vom 27.10.2016 hat zum Zwecke der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR und die Änderung des § 3 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 27.10.2016 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom gleichen Tage Teile des Vermögens von der Mario Bäumler Versicherungsmakler e. K. mit dem Sitz in Tirschenreuth (Amtsgericht Weiden i.d.OPf. HRA 2682) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.