2012-08-20: Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) sind aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.11.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.10.2011 bzw. 27.10.2011 bzw. 03.11.2011 bzw. 08.11.2011 die Vereine "komba gewerkschaft baden-württemberg e.V.", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. VR 258), "komba-Gewerkschaft Ortsverband Freiburg e.V.", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. VR 281), "komba gewerkschaft rhein-neckar e.V.", Laudenbach (Amtsgericht Weinheim VR 1078), "komba gewerkschaft Ortsverband Karlsruhe e.V.", Karlsruhe (Amtsgericht Karlsruhe VR 3571), "Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaften im öffentlichen Dienst - Bund der Technischen Beamten, Angestellten und Arbeiter Baden-Württemberg e.V. - BTB Baden-Württemberg -", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart VR 720662) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme).Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.