2019-08-28: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 07.08.2019 mit der Intego GmbH mit Sitz in Harsewinkel (Amtsgericht Gütersloh, HRB 7901) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-09-03: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden BTD-intego GmbH am 31.08.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
2019-09-24: Eintragung lfd. Nr. 4 Spalte 5 b) vom 03.09.2019 von Amts wegen gelöscht, da irrtümlich eingetragen.
2019-10-24: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden BTD-intego GmbH am 07.10.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.