2008-01-10: Der mit dem Dr.Heinrich Kauertz, Willich am 10.01.2001 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 12.09.2006 zum 31.12.2006 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.