2007-07-02: Vertretungsregelung geändert, nun: Geschäftsführer: Pohl, Heiner, Münster, *27.02.1954; Stempher, Johannes -genannt Johan-, Mülheim/Ruhr, *20.07.1963, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-09-01: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2011 mit der Betonwerk Pirna-Copitz GmbH mit Sitz in Pirna (Amtsgericht Dresden, HRB 6423) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-07-02: Nicht mehr Geschäftsführer: Stempher, Johannes -genannt Johan-, Mülheim/Ruhr, *20.07.1963. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Adegeest, Petrus Andreas Gerardus, Leusden / Niederlande, *20.07.1959.
2015-03-24: Einzelprokura: van Melick, Bartholomeus Johannes Wilhelmus Maria, GC Dodewaard / Niederlande, *10.01.1963.
2015-11-02: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.12.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.12.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 01.12.2014 mit der BTE Stelcon Winsen GmbH mit Sitz in Winsen verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-10-19: Die Gesellschafterversammlung vom 27.09.2016 / 07.10.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Die Entwicklung, der Vertrieb, die Herstellung, der Transport und Einbau von Betonfertigteilen sowie der Handel mit Beton- und Baustoffartikeln aller Art incl. Zubehör und Hilfsgeräten und der Import und Export der vorbezeichneten Erzeugnisse. Nicht mehr Geschäftsführer: Pohl, Heiner, Münster, *27.02.1954. Bestellt als Geschäftsführer: Spengler, Dirk-Uwe, Andernach, *28.01.1966, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Adegeest, Petrus Andreas Gerardus, Leusden / Niederlande, *20.07.1959.