2008-03-26: BTS Berger Trennwand Systeme Ausgliederungs-GmbH & Co. KG, München (Georg-Kirmair-Gasse 20, 81249 München, Handel mit Trennwänden und Montage dieser durch Subunternehmer.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer einer persönlich haftenden Gesellschafterin ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: BTS Berger Trennwand Systeme Verwaltungs-GmbH, München (Amtsgericht München, HRB 172808).
2008-04-09: Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
2008-06-18: Firma geändert, nun: BTS Berger Trennwand Systeme GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 30.05.2008 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.05.2008 und der Zustimmungserklärung des übertragenden Inhabers vom 30.05.2008 das Vermögen von der BTS Berger Trennwand Systeme e.K. mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 84344) übernommen.Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.