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BTS Schadensanierung GmbH & Co. KG

Schadenssanierung, Schadensbeseitigung, Schadensminimierung..., Trocknungs, Kosteneffektive, Analysetechniken
Adresse / Anfahrt
Bettenhäuser Straße 36
34266 Niestetal
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2013-04-03:
(Die Rohbruch-Ortung, die Wasserschaden-Sanierung und die Brandschaden-Sanierung nebst aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Bettenhäuser Straße 36, 34266 Niestetal. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Komplementär vorhanden, so vertritt dieser allein die Gesellschaft. Sind mehrere Komplementäre bestellt, so wird die Gesellschaft durch jeweils zwei von ihnen oder einen von ihnen in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Persönlich haftende Gesellschafterin: BTS Schadensanierung Geschäftsführungs-GmbH, Niestetal (Amtsgericht Kassel HRB 16024), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-08-14:
Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.01.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Horst Schnieder, Kassel, *16.05.1949 unter der Firma BTS Schadensanierung Horst Schnieder e.K. in Niestetal (Amtsgericht Kassel HRA 17261) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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