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BUCK lesen-schreiben-spielen GmbH

Essenzielle, Spielwaren, Erstickungsgefahr..., Normaler, Ausverkauft
Adresse / Anfahrt
Obertorstraße 26
35410 Hungen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-11-13:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.10.2020. Geschäftsanschrift: Obertorstraße 26, 35410 Hungen. Gegenstand: Die Betreibung eines Einzelhandelsgeschäfts für Spielwaren, Schreibwaren, Bücher, LOTTO-Verkaufsstelle und Postfiliale. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Buck, Stefan, Hungen, *13.05.1975, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-07-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Neues Stammkapital: 25.500,00 EUR. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.06.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens der Buck´s Buch & Papierladen e.K. mit Sitz in Hungen (Amtsgericht Gießen, HRA 103309) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.