2014-11-20: Änderung zu Nr. 1, Ergänzung Geburtsdatum: Geschäftsführer: Budik, Karl-Heinz, *02.02.1951, Güster, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Prokura: 1.
Kähler, André, *20.09.1975, Breitenfelde, Einzelprokura
2015-04-01: Name der Firma: BUDIK Formen- und Werkzeugbau GmbH. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.03.2015 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 1 Abs. 1 (Firma).
2018-03-09: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Budik, Karl-Heinz; Geschäftsführer: 2.
Kähler, André, *20.09.1975, Breitenfelde; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Kähler, André
2019-11-21: Geschäftsführer: 3.
Budik, Karin, geb. Molzahn, *24.02.1956, Güster; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
2020-01-24: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.11.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Dührsen - Schneidetechnik GmbH mit Sitz in Breitenfelde (Amtsgericht Lübeck, HRB 249 MÖ) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Zusatz: Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.