2014-06-30: VR 20123 B: BUNDESARBEITSGEMEINSCHAFT DER FREIEN WOHLFAHRTSPFLEGE e.V., Berlin. Rechtsverhaeltnis: Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.04.2014 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 22.05.2014 der Verein zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege e.V. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, VR 20073) durch Übertragung des Vermögens als Ganzes verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern des Vereins steht es frei, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, binnen 6 Monaten seit dieser Bekanntmachung Sicherheitsleistung zu beanspruchen, wenn Sie glaubhaft machen, dass die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet.