2021-12-15: Der BVUK. Unterstützungskasse für Energie, Recycling, Umwelt e.V. mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg VR 200457), der BVUK. Unterstützungskasse für Industrie und Mittelstand e.V. mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg VR 200353), der BVUK.Unterstützungskasse für Handel und Banken e.V., mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg VR 200429) und der BVUK. Unterstützungskasse für Einrichtungen im Gesundheitswesen e.V. mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg VR 200459) sind auf Grund der Verschmelzungsverträge vom 08.09.2021 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 14.10.2021 und der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen der übertragenden Vereine vom 14.10.2021 mit dem Verein als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.