2016-05-06: Firma: BWF - Berliner Wohnforum GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Glienicker Straße 2, 12557 Berlin; Gegenstand: Betreiben von Wohnunterkünften für behinderte und hilfsbedürftige Menschen, Betreiben von Obdachlosenheimen, Notunterkünften / Gemeinschaftsunterkünften und Studentenwohnheimen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1.
Samassa, Cheick Oumar, *05.10.1968, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 1.
Koppelmann, Andrea, *11.01.1970, Berlin; Einzelprokura; 2.
Samassa-Fandrich, Liane, *26.08.1971, Berlin; Einzelprokura; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 15.03.2016
2016-09-30: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Allee der Kosmonauten 33 C-G, 12681 Berlin
2016-11-01: Geschäftsführer: 2.
Koppelmann, Andrea, *11.01.1970, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Koppelmann, Andrea; Nicht mehr Prokurist: 2. Samassa-Fandrich, Liane
2017-09-21: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Samassa, Cheick Oumar
2019-09-17: Stamm- bzw. Grundkapital: 62.630,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.08.2019 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung des einzelkaufmänischen Unternehmens Berliner Wohnplattform e.K. um 37.630,00 EUR auf 62.630,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 . Rechtsverhaeltnis: Aufgrund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.08.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage hat der Inhaber das gesamte Vermögen des einzelkaufmännischen Unternehmens Berliner Wohnplattform e.K. mit Niederlassung in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 52465 B) auf die Gesellschaft ausgegliedert.
Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.