2018-08-15: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.07.2018 mit Änderung vom 09.08.2018. Geschäftsanschrift: Hansastr. 71, 49134 Wallenhorst. Gegenstand: Die Vermietung von Maschinen und Werkzeugen und die Durchführung aller damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Bettenbrock, Heiko, Bramsche, *11.08.1969; Bettenbrock, Holger, Bramsche, *06.08.1966, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-11-22: Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2018 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der B.W.L. Handels GmbH & Co. KG mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRA 5978) im Wege der Abspaltung die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR auf 60.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Stammkapital) beschlossen. 60.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 17.08.2018 nebst Ergänzung vom 15.11.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 17.08.2018 sowie vom 15.11.2018 und der Gesellschafterversammlungen des übertragenden Rechtsträgers vom 17.08.2018, vom 15.11.2018 nebst Ergänzung vom 21.11.2018 Teile des Vermögens der B.W.L. Handels GmbH & Co. KG mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRA 5978) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2018-11-27: Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 23.11.2018 wirksam geworden.