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Bürener Wirtschafts- und Unternehmensberatungs GmbH

Unternehmensberatung, Pohlmeyers, Raum zum Begegnen..., Steuerungsmechanismen, Teil mit Assistenzleistung
Adresse / Anfahrt
Geseker Straße 56
33154 Salzkotten
1x Adresse:

Postfach 1161
33143 Salzkotten


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15 Ansprechpartner/Personen
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mind. 15 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2009-03-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.12.2008 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Umstellung auf Euro und die Erhöhung von dann EUR 25.564,60 um EUR 1,40 auf EUR 25.566,00 beschlossen. Geschäftsanschrift: Geseker Str. 56, 33154 Salzkotten. 25.566,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Gubitz, Michael, Salzkotten, *05.02.1978, einzelvertretungsberechtigt.

2015-04-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.03.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 10 (Gewinnverteilung) beschlossen.

2015-04-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.03.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 3 (Das Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen.

2015-05-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 08.04.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 3 (Das Stammkapital, Geschäftsanteile), Ziffer 6 (Gesellschafterversammlung), Ziffer 7 (Gesellschafterbeschlüsse, Wettbewerbsverbot) und Ziffer 18 (Auflösung) beschlossen.

2016-03-10:
Einzelprokura: Luthardt, Ralf, Salzkotten, *11.10.1966.

2016-07-05:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.06.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.06.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.06.2016 mit der MMHT-Senioren-Service Gmbh mit Sitz in Salzkotten verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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