2009-04-02: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Unternehmensgegenstand: Der Betrieb, die Herstellung sowie der Handel von/mit Zerspanungsmaschinen und Maschinen zur mechanischen Bearbeitung von metallischen Werkstoffen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Dieser ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Bothur, Andre, Leopoldshöhe, *17.12.1965. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles der Zerspanungstechnik Bothur OHG mit Sitz in Leopoldshöhe (AG Lemgo, HRA 976 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 13.03.2009 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.03.2009. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-04-16: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 13.03.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.03.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.03.2009 Teile des Vermögens der Zerspanungstechnik Bothur OHG mit Sitz in Leopoldshöhe (AG Lemgo, HRA 976) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-05-14: Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 07.05.2009 wirksam geworden.