2020-07-16: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.01.2019 mit Änderung vom 06.01.2020. Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Schlüchtern (bisher Amtsgericht Hanau HRB 96904) nach Heusenstamm sowie § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Geschäftsanschrift: Industriestraße 26, 63150 Heusenstamm. Gegenstand: die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von individualisierten Fahrzeugaufklebern für Fahrzeuge aller Art und Werbemittel. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Klakow, Philipp, Rodgau, *24.07.1989, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-10-26: Die Gesellschafterversammlung vom 06.10.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung sowie die weitere Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Neues Stammkapital: 25.200,00 EUR. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 06.10.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Klakow, Philipp, Rodgau, *24.07.1989, unter der Firma Philipp Klakow e. K. in Heusenstamm (Amtsgericht Offenbach am Main HRA 42922) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist durch die heutige Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 06.10.2020 Bezug genommen.