2015-10-21: Die Gesellschafterversammlung hat am 21.05.2015 beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,19 um EUR 70,81 auf EUR 51.200,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag neu zu fassen, insbesondere den Gegenstand des Unternehmens zu ändern. Die Gesellschafterversammlung hat am 08.06.2015 und 08.10.2015 weitere Änderungen des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Einteilung) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Installation und Vertrieb von Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsanlagen und Betrieb einer Klempnerei sowie sämtliche Geschäfte und Dienstleistungen, die hiermit in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. 51.200,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Bahlmann, Stefan, Barßel, *07.03.1974, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-07-26: Geändert, nun: Geschäftsführer: Bahlmann, Franz, Barßel, *08.08.1947, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-03-29: Die Gesellschafterversammlung vom 20.10.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen.
2017-06-12: Die Gesellschafterversammlung vom 30.05.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen.
2017-08-31: Änderung zur Geschäftsanschrift: Friesoyther Str. 5, 26676 Barßel. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.08.2017 mit der SchadenDienst 24 Oldenburg GmbH mit Sitz in Barßel verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.