2011-03-10: Prokura: 2. Meister, Martina, *09.04.1965, Neumünster; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Nicht mehr Prokurist:; 1. Heite, Nicole.
2011-03-15: Prokura: Änderung zu Nr. 2:; Meister, Martina, *09.04.1965, Neumünster; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen.
2011-04-07: Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.03.2011 ist der Gesellschaftsvertrag in § 3 (Dauer und Geschäftsjahr) geändert..
2015-11-16: Rechtsverhaeltnis: Der mit der RathmannVerlag GmbH & Co. KG bestehende Ergebnisabführungsvertrag vom 18.11.2014 ist durch Vereinbarung vom 02.11.2015 geändert. Die Gesellschafterversammlung hat durch Beschluss vom 02.11.2015 zugestimmt.
2015-11-20: Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung betreffend die Änderung des Ergebnisabführungsvertrages ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Der mit der RathmannVerlag GmbH & Co. KG bestehende Ergebnisabführungsvertrag vom 18.11.2004 ist durch Vereinbarung vom 02.11.2015 geändert. Die Gesellschafterversammlung hat durch Beschluss vom 02.11.2015 zugestimmt. Die Gesellschafterversammlung hat durch Beschluss vom 02.11.2015 zugestimmt.
2017-02-23: Geschäftsführer: 2.
Jost, Tim Christopher, *27.11.1985, Kiel; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
2017-07-03: Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Jost, Tim Christopher
2018-10-22: Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.10.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die RathmannVerlag GmbH & Co. KG mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel, HRA 5125 KI) verschmolzen.
Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-10-25: Die Verschmelzung ist mit der am 22.10.2018 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Kiel, HRA 5125 KI) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.