2007-02-12: Baltic Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kiel(Markt 1). Vorstand: Geschäftsführer: 3. Kaden, Michael, *24.10.1957, Nützen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
2011-06-17: Gegenstand: Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 Abs. 4 a WPO. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (§ 47 Abs. 2 WPO) Prokura: Nicht mehr Prokurist:; 1. de Vries, Johannes Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.06.2011 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 Abs. 1 (Unternehmensgegenstand) und § 6 (Geschäftsführung und Vertretung) sowie ferner in den Bestimmungen des § 8 Abs. 7 und § 12 Abs. 2. Die bisherigen § 16 und 17 sind entfallen. Der bisherige § 18 wurde § 15, der bisherige § 15 wurde § 16..
2014-12-10: Prokura: 3. Henning, Stefan, *14.11.1980, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; 4. Kruse, Maren, *19.10.1964, Gettorf; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen.
2019-05-02: Vorstand: Geschäftsführer: 4.
Hoffmann, Joachim, *09.09.1961, Goslar; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
2020-02-04: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Baltic Audi GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel, HRB 13100 KI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-08-24: Nicht mehr Prokurist: Tiedgen, Henning
2022-02-21: Geschäftsanschrift: Koppelberg 4 - 6, 24159 Kiel