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Banf Werbung GmbH

Agencia de publicidad, Crossmedia, Online-Erlebnisses..., SMD-Bande, Ramstein, Hypertext, Holz, Cerrado
Adresse / Anfahrt
Gasstraße 12
67655 Kaiserslautern
Kontakt
18 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 18 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2010-02-16:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2009. Geschäftsanschrift: Gasstraße 12, 67655 Kaiserslautern. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist a) der Betrieb einer Full Service Marketing und Sponsoring Agentur für Kommunikation, konzeptionelle Beratung und kreative Umsetzung inkl. den Teilbereichen Sportsponsoring, Eventmarketing, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Projektsteuerung, Koordination, Planung und Logistik sowie der Vertrieb von Werbemittelerzeugnissen aller Art, b) der Vertrieb von Produkten und Erzeugnissen im Bereich Siebdruck, Digitaldruck, Textildruck, Offsetdruck, Leuchtwerbung und Beschriftungen aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Banf, Patrick, Kaiserslautern, *16.03.1965, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-05-21:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.04.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.04.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.04.2012 mit der Innovations- und Gewerbepark am Betzenberg GmbH mit Sitz in Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern HRB 3815) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-02-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.01.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

2015-06-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 08.06.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Banf Werbung GmbH.

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