Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Bareither + Raisch Funktechnik GmbH und Co KG

Telekommunikationsunternehmen, Objektfunk, Funksysteme..., Betriebsfunk, Motorola, Forstfunk, Funkgeräte, Kenwood, TETRA, Gebäudefunkanlagen, Administrations
Adresse / Anfahrt
Hertichstraße 52
71229 Leonberg
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2018-06-21:
(Herstellung, Vertrieb, Montage und Wartung von funktechnischen Geräten und Anlagen aller Art sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hertichstraße 52, 71229 Leonberg. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: B + R Verwaltungs-GmbH, Leonberg (Amtsgericht Stuttgart HRB 765399).

2018-09-06:
Der Einzelkaufmann Raisch, Jürgen Arthur, Leonberg, *29.12.1951 hat als Inhaber der Firma "Jürgen Raisch Funktechnik e.K.", Leonberg das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 13.07.2018 mit Änderung vom 30.08.2018 und der Ausgliederungserklärung und des Versammlungsbeschlusses vom 13.07.2018 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing