2012-01-10: Ist nur ein Komplementär vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Komplementäre bestellt, so wird die Gesellschaft durch jeweils zwei von Ihnen oder einen von ihnen in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Tabe, Ursula, Bremen, *02.11.1946, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Barnstorfer Kunststofftechnik Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Barnstorf (AG Walsrode HRB 100004), von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
2020-11-12: Neue Geschäftsanschrift: Rudolf-Diesel-Straße 2, 49406 Barnstorf.
2021-11-18: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.08.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.08.2021 mit der PROTEC Kunststoffproduktionstechnik GmbH mit Sitz in Barnstorf verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.