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Basic-Fit Germany GmbH

Fitnessstudios, Kameraüberwachungsrichtlinie, Trainiere..., Alarm Receiving, Bildfragmente, Freihantelzone, Kamerabilder, Monitoring Alarm Receiving, YANGA, Zugangsbetrug
Adresse / Anfahrt
Am Seestern 24
40547 Düsseldorf
1x Adresse:

Fuhlsbüttler Straße 144
22305 Hamburg


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3 Ansprechpartner/Personen
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mind. 3 Mitarbeiter
Formell
11x HR-Bekanntmachungen:

2007-01-15:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.06.2005. Die Gesellschafterversammlung hat am 28.07.2006 beschlossen, den Sitz von Aachen (bisher Amtsgericht Aachen, HRB 13371) nach Köln zu verlegen und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 zu ändern. Gegenstand: die Verwaltung des eigenen Vermögens. Insbesondere erbringt die Gesellschaft Beratungs- und sonstige Service- bzw. Unterstützungsleistungen für ihre Beteiligungsunternehmen sowie sonstige Unternehmen aus der Fitnessbranche. Darüber hinaus ist Gegenstand des Unternehmens der Betrieb von Fitnessstudios jeglicher Art sowie von multifunktionalen Sport- und Freizeitanlagen sowie der Erwerb und die Vermietung und Verpachtung solcher Anlagen und Studios. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Paulus, Pál-Philip, Bonn, *07.12.1962, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2007-09-17:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2007 mit der Seestern Fitness GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 39790) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2007-10-01:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2007 mit der Seestern Fitness Club GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf 38583)) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2008-08-20:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Highlight Wellness und Gesundheit GmbH mit Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 6552) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2008-09-12:
Nicht mehr Geschäftsführer: Wilborts, Eric, Biest-Houtakker/Niederlande, *18.06.1964. Bestellt als Geschäftsführer: Moos, René, Hoofddorp/Niederlande, *15.05.1963, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2009-09-11:
Geschäftsanschrift: Hohenstaufenring 30-32, 50674 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: van Asten, Christian, Eindhoven/Niederlande, *24.04.1975.

2013-04-12:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.3.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.03.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.03.2013 mit der HealthCo Holding GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 59312) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2013-04-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 08.04.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: HealthCity Germany GmbH.

2014-04-14:
Nicht mehr Geschäftsführer: Moos, René. Bestellt als Geschäftsführer: Broos, Arjan, Vijfhuizen / Niederlande, *10.01.1972; Wilborts, Eric, Hoofddorp / Niederlande, *18.06.1964, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-09-30:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.09.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.09.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.09.2020 mit der HealthCity Germany II GmbH mit Sitz in Köln verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-04-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 08.03.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Basic-Fit Germany GmbH. Nicht mehr Geschäftsführer: Broos, Arjan, Vijfhuizen / Niederlande, *10.01.1972; Wilborts, Eric, Hoofddorp / Niederlande, *18.06.1964. Bestellt als Geschäftsführer: Moos, René Michel, Nueva Andalucia Malaga / Spanien, *15.05.1963; van der Aar, Hendrik Johannes, Hoofddorp / Niederlande, *16.10.1958, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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