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Basics GmbH

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Adresse / Anfahrt
Hemmelrather Weg 201
51377 Leverkusen
Kontakt
11 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 11 Mitarbeiter
Formell
18x HR-Bekanntmachungen:

2005-03-17:
Nicht mehr Geschäftsführer: Burema, Peter; Chattaraj, Dipak. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Streu, Heike, München, *25.06.1966.

2005-03-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.02.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsführung, Vertretung, Beirat) beschlossen.

2005-04-19:
Nicht mehr Geschäftsführer: Krishnan, Venkatachalam.

2005-06-30:
Prokura erloschen: Dr. Willenbrock, Rainer.

2005-12-08:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Selke, Meike, Frechen, *12.10.1972.

2007-01-08:
Prokura erloschen: Madan, Ashish.

2007-11-16:
Nicht mehr Geschäftsführer: Dasgupta, Debashis. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Seshadri, V. Rama, Köln, *28.11.1973. Prokura erloschen: Selke, Meike.

2008-07-23:
Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Streu, Heike. Bestellt als Geschäftsführer: Radl, Sabine, Düsseldorf, *23.11.1968.

2010-01-25:
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Hemmelrather Weg 201, Geb. GIZ I, 51377 Leverkusen. Prokura erloschen: Seshadri, V. Rama.

2011-11-02:
Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Streu, Heike, Velbert, *25.06.1966, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Radl, Sabine.

2012-08-31:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Banjaddi, Ahmed, Leverkusen, *07.08.1979.

2012-12-28:
Die Geschäftsführerin Dr. Streu, Heike hat jetzt auch die Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kerper, Hilmar, Wuppertal, *09.04.1968.

2013-07-05:
Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Streu, Heike, *25.06.1966. Bestellt als Geschäftsführer: Sharma, Neeraj, Ascot/Großbritannien, *29.05.1972, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-01-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 Abs. (2) (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr) beschlossen.

2014-06-05:
Nicht mehr Geschäftsführer: Sharma, Neeraj. Bestellt als Geschäftsführer: Madhav, Venu, Leverkusen, *24.08.1968, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-11-03:
Nicht mehr Geschäftsführer: Madhav, Venu. Bestellt als Geschäftsführer: de Kloet, Hellen, Bennebroek / Niederlande, *02.02.1965, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-04-22:
Nach Änderung der Vertretungsbefugnis: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Banjaddi, Ahmed, Leverkusen, *07.08.1979; Kerper, Hilmar, Mettmann, *09.04.1968.

2018-11-23:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.11.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.11.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.11.2018 mit der Ranbaxy GmbH mit Sitz in Leverkusen verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.