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Bastian Zink Versicherungsmakler GmbH & Co. KG

Versicherungen, Produktanbieter, Finanzprodukten..., TVO, Nachhaltigkeitsfaktoren, Investitionsentscheidungen, Nachhaltigkeitsrisiken, Korruption
Adresse / Anfahrt
Bühringerstraße 16a
91710 Gunzenhausen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 1 Mitarbeiter
Gründung 2005
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-01-26:
Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Bühringerstraße 16a, 91710 Gunzenhausen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Bastian Zink Verwaltungs GmbH, Gunzenhausen (Amtsgericht Ansbach HRB 1357), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-12-31:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 09.11.2021 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.11.2021 und Zustimmung des Inhabers vom 09.11.2021 das unter der Firma Bastian Zink e.K. mit Niederlassung in Gunzenhausen betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann Zink, Bastian, Schwabach, *26.07.1985 übernommen. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 09.11.2021 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.11.2021 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 09.11.2021 Teile des Vermögens (Teilbetrieb Versicherungsbestand) von der Bastian Zink Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Gunzenhausen (Amtsgericht Ansbach HRB 1357) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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