Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Bastiansen GmbH

KidsZone, Geldwechsler, Hüpfburgen..., Paystation, Serviceformular, Umsatzbeteiligung, Warenautomaten, Karussell
Adresse / Anfahrt
Karnsberg 6
71540 Murrhardt
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2020-08-24:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.07.2020. Geschäftsanschrift: Karnsberg 6, 71540 Murrhardt. Gegenstand: Konzeption, die Herstellung, der Handel, der Verkauf, die Vermietung und die Wartung von Kinderspielecken, Reitgeräten, Show-Games, Hüpfburgen, Warenautomanten und vielen weiteren Kinder-Unterhaltungsgeräten. Die Entwicklung von Franchise-Systemen und die Realisierung derartiger gesamthafter Konzeptionen sowie der Vertrieb von gesamtheitlichen Lösungen im Bereich Spielgeräte sowie die Erbringung von Verwaltungsdienstleistungen. Die Vermittlung von Investoren, der An- und Verkauf von Unternehmen, die Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen und gewerblichen Schutzrechten sowie die Auftragsvermittlung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Bastiansen, Andreas Jörg Rodion Yves, Murrhardt, *10.05.1971, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Andreas Jörg Rodion Yves Bastiansen als Inhaber der Firma "Bastiansen Hüpfburgvermietung Kinder- Unterhaltungsgeräte e.K.", Murrhardt (Amtsgericht Stuttgart HRA 736620) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 20.07.2020. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.