2020-07-06: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.05.2020. Geschäftsanschrift: Fischbank 5 A, 18055 Rostock. Gegenstand: die Wahrnehmung der Berufsaufgaben nach § 1 Architektengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern . Gegenstand ist daher insbesondere die Erbringung von Architektenleistungen, Planungsleistungen im Hochbau, städtebauliche Leistungen, Generalplanerschaft im Hochbau, auch die baukünstlerische, technische, wirtschaftliche, sichere, ökologische, soziale und zweckmäßige Planung und Gestaltung von Bauwerken, ferner auch: - Erbringung von Architektenleistungen der Leistungsphasen 1-9 HOAI (Entwurfsplanung und Bauüberwachung), - Erstellung der Haushaltsunterlagen/Zuwendungsunterlagen Bau, - Erbringung städtebaulicher Planungen, - Erstellung von B-Plänen und Freiraumkonzeptionen, - Erstellung von Energiekonzeptionen, - Mitwirkung im Förderantragsverfahren, - Generalplanerschaft im Verbund mit Partnerbüros der ingenieurtechnischen Fachdisziplinen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Bastmann, Stephan Hans, Rostock, *28.07.1970; Zavracky, Martin, Rostock, *20.05.1970, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-07-16: Die Gesellschafterversammlung vom 08.07.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 beschlossen.
2021-12-28: Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung beschlossen. 25.001,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 14.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.12.2021 einen Teil des Vermögens (Teilbetrieb Architektur) der BASTMANN + ZAVRACKY BDA ARCHITEKTEN GmbH mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock HRB 10767) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.