2012-07-18: Fußball-Club Bottrop - Batenbrock 1956 e.V., Bottrop ( Bottrop). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.05.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 23.05.2012 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.05.2012 mit dem Ruhrpott Kicker Bottrop e.V. mit Sitz in Bottrop (Amtsgericht Gelsenkirchen VR 14724) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-06-03: VR 14002: Batenbrocker Ruhrpott Kicker e.V., Bottrop . Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.03.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 18.03.2019 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.03.2019 mit dem Rot-Weiß Welheimer Löwen e.V. mit Sitz in Bottrop (Amtsgericht Gelsenkirchen VR 14387) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-07-03: VR 14002: Batenbrocker Ruhrpott Kicker e.V., Bottrop . Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers Rot-Weiß Welheimer Löwen e.V. am 02.07.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.