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Bau Consult Wirtschaftsberatung rund um die Immobilie GmbH & Co.KG

Wirtschaftberatung
Adresse / Anfahrt
Richtkamp 5a
49456 Bakum
1x Adresse:

Pottgraben 16-17
49074 Osnabrück


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1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2010-06-07:
(Wirtschafts- und Unternehmensberatung, Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen, inländischen und ausländischen Investmentanteilen, die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, die Vermittlung von Darlehen für private und gewerbliche Investoren sowie die Übernahme von Vertriebskoordinationstätigkeiten und die Entwicklung von Vertriebsmarketingkonzeptionen ferner die Vermittlungstätigkeiten im Sinne von § 34c GewO, soweit es sich um Geschäfte handelt, die nicht die Vermittlung des Abschlusses oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über den Erwerb bzw. die Veräußerung von Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG beinhalten oder die die Voraussetzungen der Ausnahmeregelung des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG erfüllen).Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Richtkamp 5a, 49456 Bakum. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Klenke Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH, Ibbenbüren (Amtsgericht Steinfurt HRB 8095). Der Sitz ist von Ibbenbüren (bisher Amtsgericht Steinfurt, HRA 5659) nach Bakum-Lüsche verlegt.

2017-09-09:
Persönlich haftender Gesellschafter: Proconzept Assekuranzmakler GmbH, Bakum-Lüsche . Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.08.2017 mit der Güldenburg Marketing + Consulting GmbH & Co. KG mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRA 201824) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.