2019-07-25: Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Bau- und Möbeltischlerei Marcus Ranck-Wellingerhoff Verwaltungs-GmbH, Wyk auf Föhr (Amtsgericht Flensburg, HRB 13617 FL); mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Kommanditgesellschaft.
2019-09-04: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungsvertrages vom 26.08.2019 und des Beschlusses vom selben Tage das von Jean-Marcus Ranck-Wellingerhoff unter der Firma Wellingerhoff Tischlermeister e. K. mit Sitz in Wyk auf Föhr (Amtsgericht Flensburg, HRA 9741 FL) betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme aufgenommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.