2008-10-30: Die Generalversammlung vom 19.06.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen; geändert ist u.a. § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) wie folgt: Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs-und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Diestleistungen. Beteiligungen sind zulässig.
2010-10-14: Geschäftsanschrift: Brummelkamp 5, 26506 Norden. Geschäftsanschrift von Amts wegen eingetragen. Nicht mehr Vorstand: Odens, Ode, Steuerbeamter, Norden. Bestellt: Vorstand: Erdwiens, Jann-Enno, Norden, *24.08.1956.
2020-11-24: Von Amts wegen aufgrund der Vorschrift in § 15 Abs. 3 GenRegV gelöscht: Geschäftsanschrift: Brummelkamp 5, 26506 Norden.
2021-12-14: Die Generalversammlung vom 24.06.2021 hat die Änderung bzw. Neufassung der Satzung beschlossen; geändert ist u. a. § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft). (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortliche Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.