Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Bau-Riedel-Dresden GmbH

Bauunternehmen, Eschdorf, Neubühlauer..., Innenarbeiten, Doppelhaushälften, Stadtvilla, Wohneinheiten, DD, Fotomaterial
Adresse / Anfahrt
Kohlgraben 14
01187 Dresden
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2009-03-05:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.01.2009. Geschäftsanschrift: Kohlgraben 14, 01187 Dresden. Gegenstand des Unternehmens: Ausführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten, Ausbau- und Sanierungsarbeiten, Fassadenarbeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Riedel, Martin, Dresden, *04.07.1983; Riedel, Felix, Dresden, *04.07.1983, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2010-02-25:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Riedel, Martin, Dresden, *04.07.1983. Einzelprokura: Riedel, Martin, Dresden, *04.07.1983.

2013-03-21:
Prokura erloschen: Riedel, Martin, Dresden, *04.07.1983.

2013-09-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2013 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Ausführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten, Ausbau- und Sanierungsarbeiten, Fassadenarbeiten sowie der Betrieb eines Hausmeisterservices. Die FM Home Art Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 28496) ist als übertragende Rechtsträgerin auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Gesellschaft und der Gesellschaft jeweils desselben Tages im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.