2007-02-20: Bau-Team Husmann GmbH, Bahrenborstel (Bahrenborstel). Nicht mehr Geschäftsführer: Husmann, Karl-Heinrich, Bau.-Ing., Diepholz, *17.12.1944. Bestellt als Geschäftsführer: Husmann, Frank, Diepholz, *25.11.1966, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Husmann, Frank, Diepholz, *25.11.1966.
2011-08-30: Die Gesellschafterversammlung vom 04.07.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital und Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 30.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der trend-bau GmbH mit dem Sitz in Diepholz (Amtsgericht Walsrode HRB 100172) beschlossen. Stammkapital nunmehr: 60.000,00 EUR.
2011-08-30: Bestellt als Geschäftsführer: Stefan, Osterkamp, Sulingen, *06.01.1973, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.07.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.07.2011 mit der trend-bau GmbH mit Sitz in Diepholz (Amtsgericht Walsrode HRB 100172) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.