2021-12-17: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.11.2021. Geschäftsanschrift: Altfeldstraße 5, 76185 Karlsruhe. Gegenstand: Der Betrieb eines Verlags (Lektorat, Marketing, Herausgabe, Herstellung von Romanen, Büchern und Lehrmaterialien für alle Altersgruppen) sowie Handel und Im- und Export von Handelswaren im Bereich von Edelmetallen und Erzeugnissen daraus, Medizinprodukten, Produkten der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA), Pandemieprodukten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Bauer, Rainer Armin, Karlsruhe, *18.06.1965, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-02-21: Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens Bauer, Rainer Armin, Karlsruhe, *18.06.1965 als Inhaber der Firma "R. Bauer e.K.", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 710470) um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Bauer, Jana, geb. Dillenberger, Karlsruhe, *04.10.1973. Der Einzelkaufmann Bauer, Rainer Armin, Karlsruhe, *18.06.1965 hat als Inhaber der Firma "R. Bauer e.K.", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 710470) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 23.12.2021 und des Versammlungsbeschlusses vom 23.12.2021 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.