2005-07-15: Die Gesellschafterversammlung vom 20.06.2005 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 35,41 EUR auf 25.600,00 EUR, sowie eine weitere Erhöhung um 1.474.400,00 EUR auf 1.500.000,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand des Unternehmens sowie Stammkapital. Neue Firma: BAUER Umwelt GmbH. Neuer Gegenstand: Durchführung von Arbeiten jeder Art auf dem Gebiet der Umwelttechnik, Halten und Verwalten von Beteiligungen, Erbringung von Dienstleistungen für die Verwaltung von Unternehmen. Einzelprokura: Huber, Ernst, Schrobenhausen, *26.07.1962. Der Gesellschafter leistet auf seine Stammeinlage von 1.474.400,00 eine Sacheinlage, indem er seinen Kommanditanteil einschließlich seines gesamten Anteils am Eigenkapital (Kommanditkapital, Rücklagen und Bilanzgewinn) an der Bauer und Mourik Umwelttechnik GmbH und Co auf die Gesellschaft überträgt. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die eingereichten Urkunden Bezug genommen.
2008-07-25: Die Gesellschafterversammlung vom 18.6.2008 hat die Änderung des § 2 (Sitz) sowie die Aufhebung des § 2a (Zweigniederlassung) der Satzung beschlossen. Aufgehoben: Bauer und Mourik Umwelttechnik, Zweigniederlassung der BAUER Umwelt GmbH, 86529 Schrobenhausen. Die BAUER und MOURIK Umwelt GmbH mit dem Sitz in Nordhausen (Amtsgericht Jena HRB 403666) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.6.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-08-08: Berichtigung hinsichtlich Firma des übertragenden Rechtsträgers: Die BAUER und MOURIK Umwelttechnik GmbH mit dem Sitz in Nordhausen (Amtsgericht Jena HRB 403666) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.6.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.
2008-08-08: BAUER Umwelt GmbH, Schrobenhausen (In der Scherau 1, 86529 Schrobenhausen/OT Edelshausen). Berichtigung hinsichtlich Firma des übertragenden Rechtsträgers: Die BAUER und MOURIK Umwelttechnik GmbH mit dem Sitz in Nordhausen (Amtsgericht Jena HRB 403666) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.6.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.
2010-05-11: Geschäftsanschrift: In der Scherau 1, 86529 Schrobenhausen. Einzelprokura: Hijazi, Samer, Schrobenhausen, *20.07.1966.
2015-07-21: Prokura erloschen: Dr. Breuer, Roman, Pfaffenhofen a.d. Ilm, *05.08.1972.
2016-12-02: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.11.2016 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der BAUER Resources GmbH mit dem Sitz in Schrobenhausen verschmolzen. Die Verschmelzung wird wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 1.12.2016. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.