2010-07-01: Kreisbauernverband Ohrekreis e.V. mit dem Sitz in Wolmirstedt (Amtsgericht Stendal VR 68005) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.03.2006 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 23.02.2006 und des Beschlusses der Mitgliederversammmlung des übertragenden Vereins vom 04.03.2006 mit dem Verein verschmolzen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.