2008-01-11: Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Vertreterversammlung vom 23.08.2007 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.08.2007 mit dem Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Lüchow-Dannenberg e.V. mit Sitz in Lüchow (Amtsgericht Lüneburg 20 VR 120070) verschmolzen. Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Vertreterversammlung vom 23.08.2007 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2007 mit dem Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Uelzen mit Sitz in Uelzen (Amtsgericht Lüneburg 20 VR 140091) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.