2007-07-23: Bestellt zum Vorstand: Leichsenring, Ottmar Artur, Rösrath, *29.12.1949. Nicht mehr Vorstand: Remiorz, Erwin.
2009-05-20: Nach Änderung der Firma: Baugelast Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft eG. Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck) der Mitglieder der Genossenschaft. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen dieser Satzung. Die Genossenschaft war am 31.12.1989 als gemeinnütiges Wohnungsunternehmen anerkannt. Sie darf nur die Tätigkeiten einer von der Körperschaftssteuer befreiten Genossenschaft im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG betreiben. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
2011-01-10: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Siuda, Rene Sascha, Kerpen-Horrem, *05.03.1967.
2020-04-27: Die Mitgliederversammlung vom 24.06.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen; dabei wurde auch der Gegenstand des Unternehmens geändert. Neuer Gegenstand: (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorranging durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohungsversorgung (gemeinnütziger Zweck). (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen, Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.