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Baugenossenschaft Biberach eG

Envelope, Umlagenabrechnung, Öffnugszeiten..., Mietbetreuung, Sonderwohnformen, Vertragsklauseln, Bewirtschaftung, eingetragene
Adresse / Anfahrt
Kolpingstraße 9
88400 Biberach an der Riß
1x Adresse:

Bismarckring 62
88400 Biberach an der Riß


Kontakt
12 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 12 Mitarbeiter
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2007-12-18:
Die Generalversammlung vom 02.10.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

2014-12-19:
Die Generalversammlung vom 23.10.2014 hat die Änderung der Satzung in §§ 12 (Rechte der Mitglieder), 21 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 24 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), 29 (Mitgliederversammlung), 33 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 36 (Geschäftsjahr und Aufstelung des Jahresabschlusses), 37 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss und die Gewinnverwendung) sowie 42 (Prüfung) beschlossen.

2015-07-15:
Bestellt als Vorstand: Kaufmann, Fritz, Biberach an der Riß, *02.06.1949. Nicht mehr Vorstand: Brock, Karl-Heinz, Biberach an der Riß, *30.04.1934.

2017-08-18:
Die Generalversammlung vom 20.10.2016 hat die Änderung der Satzung in § 23 (Aufsichtsrat) beschlossen.

2019-01-09:
Die Generalversammlung vom 18.10.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Gegenstand geändert; nun: (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, betreuen, bewirtschaften, vermitteln und veräußern. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 die Voraussetzungen.

2019-01-09:
Die Generalversammlung vom 18.10.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Gegenstand geändert; nun: (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, betreuen, bewirtschaften, vermitteln und veräußern. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 die Voraussetzungen.

2019-11-21:
Die Generalversammlung vom 24.10.2019 hat die Änderung der Satzung in §§ 6 (Kündigung der Mitgliedschaft) und 17 (Kündigung weiterer Anteile) beschlossen.

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