2009-04-14: Die Mitgliederversammlung vom 11.06.2008 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Firma und Sitz), 3 (Mitglieder), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Beendigung der Mitgliedschaft), 6 (Kündigung der Mitgliedschaft), 7 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 10 (Ausschluss eines Mitgliedes), 11 (Auseinandersetzung), 12 (Rechte der Mitglieder), 13 (Pflichten der Mitglieder), 14 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), 15 (Kündigung freiwillig übernommener Anteile), 21 (Aufsichtsrat), 22 (Aufgaben des Aufsichtsrates), 23 (Sitzungen des Aufsichtsrates) und 24 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat) beschlossen. § 26 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern) ist neu eingefügt. Die Nummerierung der nachfolgenden Paragrafen hat sich dadurch geändert. Ferner wurde die Änderung der §§ 28 neu (Mitgliederversammlung), 29 neu (Einberufung der Mitgliederversammlung), 31 neu (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 32 neu (Mehrheitserfordernisse), 33 neu (Auskunftsrecht), 39 neu (Bekanntmachungen) und 41 neu (Auflösung) beschlossen. Firma geändert; nun: Baugenossenschaft Familienheim Bodensee eG.
2010-01-05: Nicht mehr Vorstand: Reckziegel, Josef Joachim, Radolfzell am Bodensee, *08.10.1945. Bestellt als Vorstand: Beckmann, Karl-August, Engen, *23.08.1939.
2011-01-10: Nicht mehr Vorstand: Beckmann, Karl-August, Engen, *23.08.1939. Bestellt als Vorstand: Stiefet, Wilhelm, Radolfzell am Bodensee, *05.05.1964.
2012-06-18: Nicht mehr Vorstand: Conz, Henryk, Markdorf, *29.11.1948. Bestellt als Vorstand: Andelfinger, Stefan, Hilzingen, *18.05.1962.
2015-10-02: Nicht mehr Vorstand: Stiefet, Wilhelm, Ulm, *05.05.1964. Bestellt als Vorstand: Bächle, Marco, Radolfzell am Bodensee, *26.08.1960.
2020-07-06: Die Generalversammlung vom 24.06.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Gegenstand geändert; nun: 1. Die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann bebaute und unbebaute Grundstücke erwerben, belasten und veräußern. Die Genossenschaft kann auch sonstige Geschäfte tätigen, die geeignet sind, dem Zweck der Genossenschaft zu dienen. 3. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes (GenG) übernehmen. 4. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 25 die Voraussetzungen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 Alternative 2 BGB (Mehrvertretungsverbot) befreit werden.