2008-04-18: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Lauinger, Heinz, Ettlingen, *12.12.1958. Prokura erloschen: Hieke, Karl-Heinz, Rastatt, *25.12.1947.
2008-10-02: Die Generalversammlung vom 11.07.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen; insbesondere geändert wurden die §§ 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) und 19 (Nachschusspflicht). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Gegenstand geändert; nun: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern, vermitteln und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und FoIgeeinrchtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann lnhaberschuldverschreibungen an Mitglieder ausgeben. Beteiligungen sind zuIässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Nachschusspflicht geändert; nun: Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist auf die Haftsumme beschränkt. Die Haftsumme der Mitglieder beträgt 500,00 EUR. Bei Übernahme weiterer Geschäftsanteile tritt eine Erhöhung der Haftsumme nicht ein.
2010-12-10: Die Generalversammlung vom 23.07.2010 hat die Änderung der Satzung in § 7 Abs. 3 (Kündigung), § 12 Abs. 2 (Auseinandersetzung), § 21 Abs. 4 (Vorstand), § 24 Abs. 4 (Aufsichtsrat) und § 34 Abs. 5 (Leitung der Versammlung) beschlossen.. Personenbezogene Daten von Amts wegen ergänzt bei Vorstand: Santo, Bernhard, Rastatt, *13.09.1928.
2011-01-28: Bestellt als Vorstand: Rücker, Silke, Rastatt, *18.08.1970.
2011-04-15: Nicht mehr Vorstand: Santo, Bernhard, Rastatt, *13.09.1928.
2011-10-07: Nicht mehr Vorstand: Karius, Peter, Rastatt, *14.09.1937.
2012-10-05: Bestellt als Vorstand: Reuter, Heinrich, Rastatt, *18.10.1948. Nicht mehr Vorstand: Lauinger, Heinz, Ettlingen, *12.12.1958.
2013-04-05: Bestellt als Vorstand: Krause, Oliver, Waldbronn, *22.02.1971. Nicht mehr Vorstand: Reuter, Heinrich, Rastatt, *18.10.1948.
2013-08-16: Die Generalversammlung vom 19.06.2013 hat die Änderung der Satzung in § 21 (Vorstand) durch Streichung des Absatzes 3 beschlossen.
2014-12-29: Die Generalversammlung vom 14.10.2014 hat die Änderung der Satzung in § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) beschlossen.
2016-02-09: Bestellt als Vorstand: Bitterwolf, Berthold, Baden-Baden, *19.01.1955. Nicht mehr Vorstand: Rücker, Silke, Rastatt, *18.08.1970.
2016-06-29: Die Generalversammlung vom 09.06.2016 hat die Änderung der Satzung in § 22 Abs. 2 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft) und § 24 Abs. 4 (Aufsichtsrat) beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
2017-06-16: Nicht mehr Vorstand: Bitterwolf, Berthold, Baden-Baden, *19.01.1955. Bestellt als Vorstand: Merklinger, Reinhold, Wilhelmsfeld, *08.11.1955.
2018-05-22: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Klumpp, Peter, Rastatt, *16.01.1968.
2018-10-25: Die Generalversammlung vom 11.10.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Geändert wurden insbesondere § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) und § 19 (Nachschusspflicht). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Gegenstand geändert; nun: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern, vermitteln und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und FoIgeeinrchtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Keine Nachschusspflicht. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Verpflichtung der Genossen, Nachschüsse zur Insolvenzmasse zu leisten, wurde aufgehoben. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.