2008-12-22: Die Generalversammlung vom 21.10.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.
2010-02-22: Nicht mehr Vorstand: Räpple, Josef, Gengenbach, *27.05.1935. Bestellt als Vorstand: Bruder, Walter, Gengenbach, *02.03.1945.
2013-05-06: Bestellt als Vorstand: Lehmann, Jochen Harald, Gengenbach, *20.06.1969. Nicht mehr Vorstand: Bruder, Walter, Gengenbach, *02.03.1945.
2018-03-15: Die Generalversammlung vom 04.10.2017 hat die Änderung der Satzung in den §§ 11 (Ausschluss eines Mitgliedes), 12 (Auseinandersetzung), 15 (Überlassung von Wohnungen), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 18 (Kündigung weiterer Anteile), 19 (Nachschusspflicht), 21 (Vorstand), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), 27 (Sitzungen des Aufsichtrates), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 30a (Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratsmitgliedern), 31 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), 33 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 34 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), 40 (Rücklagen) und 43 (Bekanntmachungen) beschlossen. Nachschusspflicht geändert; nun: Keine Nachschusspflicht. Personenbezogene Daten geändert bei Vorstand: Lehmann, Jochen Harald, Willstätt, *20.06.1969. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Verpflichtung der Genossen, Nachschüsse zur Insolvenzmasse zu leisten, wurde aufgehoben. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
2019-12-03: Die Generalversammlung vom 17.10.2019 hat die Änderung der Satzung in § 21 (Vorstand) beschlossen.