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Baugenossenschaft Recklinghausen eG

B-G-R, Publikumsverkehr, Dauernutzungsrecht..., Miteigentümer, Vertreterversammlung, beschrankter, Familienheim, beschränkter, eingetragene
Adresse / Anfahrt
Limperstraße 19a
45657 Recklinghausen
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2005-02-11:
Nicht mehr Vorstand: Gründken, Reinhold, Recklinghausen, *08.01.1941. Einzelprokura erteilt: Blankenhaus, Michael, Olfen, *25.06.1964.

2009-11-13:
Die Vertreterversammlung vom 30.06.2009 hat eine Änderung der Satzung in §§ 2 (Gegenstand), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 6 (Kündigung der Mitgliedschaft), 7 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 8 (Beendigung der Mitgliedschaft im Todesfall), 10 (Ausschließung eines Mitgliedes), 11 (Auseinandersetzung), 12 (Rechte der Mitglieder), 13 (Recht auf wohnliche Versorgung), 15 (Pflichen der Mitglieder), 16 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 17 (Kündigung weiterer übernommener Anteile), 19 (Organe), 20 (Vorstand), 21 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 22 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 23 (Aufsichtsrat), 24 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 25 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), 26 (Sitzungen des Aufsichtsrates), 27 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 28 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 29 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern), 30 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Wahl der Vertreter), 31 (Vertreterversammlung), 32 (Einberufung der Vertreterversammlung), 33 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung), 34 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung), 35 (Mehrheitserfordernisse), 36 (Auskunftsrecht), 37 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), 38 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss und die Gewinnverwendung), 39 (Rücklagen), 40 (Gewinnverwendung), 41 (Verlustdeckung), 42 (Bekanntmachungen), 43 (Prüfung) und 44 (Auflösung) beschlossen.

2010-01-08:
Geschäftsanschrift: Limperstraße 19 a, 45657 Recklinghausen. 1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. 3. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte gewähren. 4. Beteiligungen sind zulässig. Durch Beschluss der Vertreterversammlung vom 30.06.2009 ist der Gegenstand geändert.

2021-08-23:
Die Vertreterversammlung vom 29.07.2021 hat eine Änderung der Satzung in §§ 2 , 3 (Mitglieder), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Beendigung der Mitgliedschaft9, 6 (Kündigung der Mitgliedschaft), 7 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 10 (Ausschließung eines Mitgliedes), 11 (Auseinandersetzung), 12 (Rechte der Mitglieder), 13 (Recht auf wohnliche Versorgung), 14 (Überlassung von Wohnungen), 15 (Pflichten der Mitglieder), 16 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 17 (Kündigung weiterer Anteile), 20 ((Vorstand), 21 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 22 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 23 (Aufsichtsrat), 24 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 25 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), 26 (Sitzungen des Aufsichtsrates), 27 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 29 Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern), 30 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung), 32 (Einberufung der Vertreterversammlung), 33 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung), 34 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung), 42 (Bekanntmachungen), 43 (Prüfung) beschlossen. Neuer Gegenstand: 1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. 3. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte gewähren. 4. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. 5. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 die Voraussetzungen.

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