2012-02-24: Die Generalversammlung vom 04.07.2011 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Geändert wurden insbesondere § 1 (Firma und Sitz) und § 21 (Vorstand). Die Generalversammlung vom 14.12.2011 hat die Änderung der Satzung in § 21 (Vorstand) beschlossen. Firma geändert; nun: Baugenossenschaft Schwetzingen eG. Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Die Genossenschaft wird von zwei Vorstandsmitgliedern oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
2015-01-15: Nicht mehr Vorstand: Jung, Lothar, Schwetzingen, *03.04.1942.