2008-02-04: Die Generalversammlung vom 25.10.2007 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 19 (Nachschußpflicht), 21 (Vorstand) und 22 (Vertretung) beschlossen. Nachschusspflicht geändert; nun: Keine Nachschusspflicht. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder zusammen oder ein Vorstandsmitglied zusammen mit einem Prokuristen vertreten gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 2.Alternative BGB befreit werden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Die Verpflichtung der Genossen, Nachschüsse zur Insolvenzmasse zu leisten, wurde aufgehoben. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
2009-03-09: Im Nachgang zur laufenden Nr. 3 Gegenstand geändert; nun: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen.Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen, Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
2013-03-18: Nicht mehr Vorstand: Fritz, Dieter, Stockach, *05.08.1942. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Fritz, Dieter, Stockach, *05.08.1942.
2013-12-06: Die Generalversammlung vom 18.06.2013 hat die Änderung der Satzung in § 21 (Vorstand) beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 2.Alternative BGB befreit werden.
2014-09-05: Die Mitgliederversammlung vom 03.06.2014 hat die Änderung der Satzung in § 24 (Aufsichtsrat) beschlossen.
2016-10-04: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Mathis, Roland, Orsingen-Nenzingen, *13.10.1970.
2018-08-13: Die Generalversammlung vom 21.06.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen.
2020-11-20: Bestellt als Vorstand: Strehl, Roland, Stockach, *01.12.1964.
2021-08-02: Nicht mehr Vorstand: Endres, Siegfried, Stockach, *25.07.1951.