2008-08-25: Die Generalversammlung vom 24.06.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Gegenstand geändert; nun: (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Beteiligungen sind zulässig. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 die Voraussetzungen. Die Nachschusspflicht ist entfallen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
2015-11-26: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Pernjak, Szezana, Stuttgart, *08.04.1965.
2015-12-03: Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Pernjak, Snezana, Stuttgart, *08.04.1965.
2016-02-18: Nicht mehr Vorstand: Müller, Rolf, Stuttgart, *18.04.1938.
2019-11-11: Die Generalversammlung vom 27.05.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Gegenstand geändert; nun: (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 die Voraussetzungen.
2022-07-27: Bestellt als Vorstand: Schnake, Björn, Hildesheim, *13.12.1971. Nicht mehr Vorstand: Hub, Hanns, Nürtingen, *08.11.1966.